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Was in der Schule gilt, muss auch im Job gelten

Dass es noch keine einheitliche Rechtsgrundlage für einen 3G-Nachweis in der Arbeitswelt gilt, ist grotesk. Entscheidend wird sein, dass die Regel nicht verwässert ist.

Kommentar von Veronika Dolna
© Kleine Zeitung
Kommentar von Veronika Dolna
Veronika Dolna