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Heimliches Filmen: Hier ist es (nicht) verboten

Auch, wenn es um „Beweissicherung“ geht: Warum Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sowohl bei Polizeieinsätzen als auch am Arbeitsplatz problematisch sind.

Wer andere nur aus Sensationsgier oder zur Belustigung filmt, kann verklagt werden
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Wer andere nur aus Sensationsgier oder zur Belustigung filmt, kann verklagt werden
Daniela Bachal