Impfpflicht für Pflegepersonal und Feuerwehr in Frankreich
In Frankreich gilt ab Mittwoch für bestimmte Berufsgruppen eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bei Missachtung droht eine Suspendierung ohne Fortzahlung des Lohns. Mindestens eine erste Impfung müssen nun Beschäftigte nachweisen, die im Krankenhaus- und Pflegebereich arbeiten, aber auch Feuerwehrleute, Beschäftigte des Zivilschutzes sowie die Beamten der Gendarmerie.