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Verbietet der Gleichheitsgrundsatz die unterschiedliche Behandlung Ungeimpfter und Geimpfter?

Jurist Bernd Christian Funk: „Prinzipiell ist sehr wohl zwischen Geimpften und Nichtgeimpften zu unterscheiden – mit Blick auf die jeweiligen epidemiologischen Konsequenzen und Voraussetzungen, die damit verbunden sind.“

Thomas Götz
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