Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Verstorbener lag stundenlang im Garten, weil kein Arzt kam

Erst nach einer offiziellen Totenbeschau darf Leichnam abgeholt werden. Laut einem Oberkärntner Bestatter seien kaum Ärzte erreichbar und es komme zu pietätlosen Wartezeiten.

Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, darf der Leichnam erst nach der Totenbeschau vom Bestatter abgeholt werden
© Johanna Birnbaum
Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, darf der Leichnam erst nach der Totenbeschau vom Bestatter abgeholt werden
Claudia Lux