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Arbeiterkammer erstritt für Kärntnerin 33.600 Euro

Einer Arbeitnehmerin wurde telefonisch ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die Frau wandte sich daraufhin an die AK. Mit Erfolg. Kündigung wurde vor Gericht als sozial ungerechtfertigt eingestuft.

Plötzlich und ohne Angabe von Gründen wurde der Kärntnerin gekündigt (Sujetbild)
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Plötzlich und ohne Angabe von Gründen wurde der Kärntnerin gekündigt (Sujetbild)