VfGH hob Erlässe zu Asylwerber-Beschäftigungsbewilligung auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Einschränkungen beim Jobzugang für Asylwerbende gekippt. Die Höchstrichter haben zwei Erlässe aus 2018 bzw. 2004 in einem aktuellen Entscheid als gesetzwidrig aufgehoben. Sobald die Aufhebung kundgemacht wurde, können Asylwerber bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht nur als Saisonkräfte, sondern in allen Bereichen beschäftigt werden. Das Arbeitsministerium könnte nun eine Verordnung erlassen, um den Jobzugang einzuschränken.