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Almgebäude dürfen bis zu zwölf Betten vermieten

Beschluss dazu fasste der Landtag. Festlegung muss im Fächenwidmungsplan der Gemeinde erfolgen. Landtagsabgeordneter rüffelt die FPÖ mit Gerald Hauser.

In Almhütten dürfen bis zu zwölf Betten vermietet werden
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In Almhütten dürfen bis zu zwölf Betten vermietet werden