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Was es seit dem 1. Juli an der slowenischen Grenze zu beachten gilt

Mit dem 1. Juli tritt die neue Covid-19 Einreiseverordnung 2021 in Kraft. Sieben Dinge, die Sie bei der Ein- und Ausreise von und nach Slowenien wissen sollten.

Seit dem 1. Juli muss nur noch die geringe epidemiologische Gefahr nachgewiesen werden (Archivbild)
© APA/Ingrid Kornberger
Seit dem 1. Juli muss nur noch die geringe epidemiologische Gefahr nachgewiesen werden (Archivbild)
Jakob Illek