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Trotz Erfolgs vor VfGH vorerst kein Geld für Zivildiener

Nachdem Zivildiener wegen ungleicher finanzieller Behandlung beim Corona-Einsatz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gezogen waren, hat das Höchstgericht nun eine Entscheidung im Sinne der Betroffenen getroffen. Diese bringt ihnen aber noch kein Geld. Im Zuge seiner Prüfung hat der VfGH nämlich erkannt, dass die Zuständigkeit des Heerespersonalamts, das die Anträge der Zivildiener abgewiesen hatte, verfassungswidrig ist. Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

© APA/THEMENBILD