Die Stoffmaske kommt wieder für Handel, aber Aus für Maskenpflicht beim Friseur
Weitreichendes Aus der Maskenpflicht für Bereiche, in denen "3G" gilt, ab 1. Juli. Künftig muss im Handel oder in den Öffis nur noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden,. Überraschung: Für körpernahe Dienstleistungen, auch den Friseurbesuch, fällt die Maskenpflicht ganz.