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Die Stoffmaske kommt wieder für Handel, aber Aus für Maskenpflicht beim Friseur

Weitreichendes Aus der Maskenpflicht für Bereiche, in denen "3G" gilt, ab 1. Juli. Künftig muss im Handel oder in den Öffis nur noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden,. Überraschung: Für körpernahe Dienstleistungen, auch den Friseurbesuch, fällt die Maskenpflicht ganz.

Die Stoffmasken sind wieder gefragt - im Handel und beim Friseur fällt die Maskenpflicht nicht, aber es muss keine FFP2-Maske mehr sein
© APA/BARBARA GINDL
Die Stoffmasken sind wieder gefragt - im Handel und beim Friseur fällt die Maskenpflicht nicht, aber es muss keine FFP2-Maske mehr sein