Zwölf Monate bedingte Haft für Lavanttaler Piloten
Das Oberlandesgericht Graz bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz, das den Kunstflugpiloten wegen grob fahrlässiger Tötung seiner Passagierin verurteilt hatte. Allerdings hielt der Richtersenat zwölf statt der ursprünglichen 18 Monate bedingten Haft für angemessen.