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Sonderfreistellung für Schwangere? Warum jetzt der Impfstatus entscheidet

Im Jänner wurde für schwangere Arbeitnehmerinnen in Kontaktberufen ein Rechtsanspruch auf "Covid-19-Sonderfreistellung" eingeführt - befristet bis 30. Juni 2021. Jetzt wurde im Nationalrat eine Verlängerung dieser Sonderfreistellung bis 30. September beschlossen. Allerdings mit Einschränkungen. Hier die Details.

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Daniela Bachal