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Tödlicher Schuss auf Bub ohne weitere Folgen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage einer Witwe gegen Österreich ab. Sie klagte, weil ihr amtsbekannter, gewalttätiger Mann ihren Sohn erschießen konnte. Rechtlich nachvollziehbar, aber dennoch eine vertane Chance.

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Matthias Reif