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Ausreisetestpflicht für Tiroler Pitztal - auch für Geimpfte und Genesene

Die Testpflicht gilt ab heute bis einschließlich 9. Juni.

Die Ausreisetestpflicht gilt für alle, die sich in den Gemeinden St. Leonhard, Wenns, Jerzens oder Arzl aufgehalten haben und aus dem Pitztal ausreisen wollen
© APA/EXPA/JOHANN GRODER
Die Ausreisetestpflicht gilt für alle, die sich in den Gemeinden St. Leonhard, Wenns, Jerzens oder Arzl aufgehalten haben und aus dem Pitztal ausreisen wollen