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Kärntner Tanzschulen laufen gegen Maskenpflicht Sturm

Covid-Öffnungsverordnung stuft Tanzschulen als "Freizeit- und Kultureinrichtungen" ein. Bundessprecher Wankmüller hat den Ministerien nun ein neues Konzept vorgelegt. Maskenpflicht sei beim Tanzen nicht umsetzbar.

Ein Tänzchen im Freien ist ohne Maske erlaubt, in der Tanzschule gilt FFP2-Pflicht
© Pajman, Ballguide
Ein Tänzchen im Freien ist ohne Maske erlaubt, in der Tanzschule gilt FFP2-Pflicht
Thomas Martinz