Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig ein Teilverbot des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat beschlossen. An sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen darf es künftig nicht mehr eingesetzt werden darf. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. In der Landwirtschaft, in der es bei weitem am meisten zum Einsatz kommt, bleibt es aber weiter erlaubt.