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Verwirrung um "3-G-Regel" in Freizeiteinrichtungen

Laut Verordnung müssen Besucher von Outdooranlagen wie Zoos, Tierparks, Bädern etc. getestet, geimpft oder genesen sein. Museen hingegen sind ausgenommen.

Besucher von Tierparks (hier Rosegg) müssen laut Verordnung ab Mittwoch beim Eintritt nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind
© Harald Schwinger
Besucher von Tierparks (hier Rosegg) müssen laut Verordnung ab Mittwoch beim Eintritt nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind
Thomas Martinz