Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik Verwirrung um "3-G-Regel" in FreizeiteinrichtungenLaut Verordnung müssen Besucher von Outdooranlagen wie Zoos, Tierparks, Bädern etc. getestet, geimpft oder genesen sein. Museen hingegen sind ausgenommen. © Harald SchwingerBesucher von Tierparks (hier Rosegg) müssen laut Verordnung ab Mittwoch beim Eintritt nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sindThomas Martinzvor 5 Jahren15. Mai 2021 um 12:04Kärnten