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Öffnungen per 19. Mai fixiert

Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Öffnung der Corona-Beschränkungen ab 19. Mai geeinigt. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. In der Gastronomie, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen.

© APA/GEORG HOCHMUTH