Kärntner Juristen: "Für alle Bäder gilt ein Betretungs- und Badeverbot"
Bäder gelten als Freizeiteinrichtungen. Demnach dürfte man dort nach der Covid-Verordnung bis 19. Mai genaugenommen nicht einmal die Kästchen einräumen, so Rechtsexperten. Für Gäste sind Geldstrafen bis zu 1450 Euro vorgesehen.