Der Verfassungsgerichtshof hat Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aufgefordert, die von der Opposition im Ibiza-Untersuchungsausschuss geforderten E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April. Dann will der VfGH entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll. Kurz selbst verwies aber darauf, dass viele Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit vernichtet wurden. Von der SPÖ setzte es scharfe Kritik.