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Studieren künftig nur noch mit Leistungsnachweis möglich

Ab dem Studienjahr 2022/2023 muss ein Mindestmaß an Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden. Außerdem soll künftig an den akademischen Titeln das Geschlecht ablesbar sein.

16 ECTS-Punkte innerhalb der ersten vier Semester - so lautet ab dem Studienjahr 2022/23 die Mindestanforderung
© Symbolbild/APA
16 ECTS-Punkte innerhalb der ersten vier Semester - so lautet ab dem Studienjahr 2022/23 die Mindestanforderung