Das im Vorjahr geltende Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe sowie die Auskunftspflicht von Gastronomen bei Covid-19-Verdachtsfällen waren gesetzwidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in zwei am Freitag veröffentlichten Entscheidungen festgestellt. Dagegen war das Mitte November bis Anfang Dezember geltende Distance Learning an den Schulen sachlich gerechtfertigt.