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Kurzes Wirtshaus-Vergnügen in Vorarlberg

Das Sozialministerium hat am Donnerstagnachmittag jene Verordnung vorgelegt, die diverse Corona-Lockerungen ab Montag in Vorarlberg, für Jugendliche und für Selbsthilfe-Gruppen regelt. Öffnen kann die Gastronomie nur im "Ländle". Die Maske darf dabei nur während Speis und Trank abgelegt werden. Zudem ist ein negativer Corona-Test nötig. Die Sperrstunde regelt das Land, um 20 Uhr muss man aber daheim sein.

© APA