Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Politik Homeoffice: Abschreibung auch im Nachhinein möglichEin bereits eingereichter Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2020 verhindert nicht, dass die Kosten fürs Homeoffice als Werbungskosten geltend gemacht werden können. © Shutterstockvor 5 Jahren19. März 2021 um 09:07ÖsterreichInnenpolitik +1Wirtschaft & Geld