Zwei illegalen Spaziergängern drohen jetzt hohe Geldstrafen
Weil sie trotz Belehrung durch die Polizei über den zugefrorenen Ossiacher See gegangen sind, was per Verordnung verboten ist, erfolgt Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft. Vorsatz der Tat wird die Geldstrafe erhöhen.