Kalendereintrag kein Grund für Hausdurchsuchung bei Blümel
Nach den Angriffen der ÖVP auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Justizministerium am Samstag klargestellt, dass der medial thematisierte Kalendereintrag "Kurz" kein "entscheidender Grund" für die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gewesen sei. Die WKStA habe den Termin "nicht als rechtlich relevant" für die Maßnahme betrachtet. Diese Darstellung bezeichnet die ÖVP wiederum als "irreführend".