Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. 
© APA/dpa
WKStA ermittelt nach Krainer-Anzeige nicht gegen Blümel und Neumann
Die Strafverfolgungsbehörde hatte damals also keinen ausreichenden Anfangsverdacht feststellen können.

Die Strafverfolgungsbehörde hatte damals also keinen ausreichenden Anfangsverdacht feststellen können.
