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Vogelgrippe: Villach und 38 Kärntner Gemeinden als Risikogebiete

Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erlässt Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tiere.

Für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren gilt eine Stallhaltepflicht
© Elmar Gubisch
Für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren gilt eine Stallhaltepflicht