Entschärfte Mindestleistung für Studienanfänger kommt 2022
Die geplante Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird deutlich abgeschwächt und erst ab dem Wintersemester 2022/23 eingeführt. Dann müssen alle Personen, die ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen, in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte in diesem Studium erbringen, sieht eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vor. Ursprünglich geplant waren zunächst 16 ECTS pro Jahr bzw. später im Begutachtungsentwurf 24 ECTS in zwei Jahren.