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Internatskosten trotz Lockdown ärgern Eltern

Schule muss Eltern Internatsbeiträge auch für die Zeit des Distance Learnings nachverrechnen, weil Bund diesmal nicht per Verordnung Kosten übernimmt. Eltern sind erbost, Schulbehörde gibt (Teil-)Entwarnung.

Nur wer das Internat tatsächlich besucht hat, muss zahlen, versichert die Schulbehörde
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Nur wer das Internat tatsächlich besucht hat, muss zahlen, versichert die Schulbehörde
Günter Pilch
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt