Wem Kauf einer FFP2-Maske "unzumutbar" ist, für den reicht Mund-Nasen-Schutz
Die neue Lockdown-Verordnung enthält die angekündigte Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske, die Ausweitung des Mindestabstands auf zwei Meter sowie verpflichtende Tests für Berufsgruppen. Sie soll am 25. Jänner in Kraft treten.