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Hohe Geldstrafen für Bettler sind menschenrechtswidrig

Weil die Schweiz eine Bettlerin mit einer hohen Geldbuße belegt hat, ist das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überzogener Strafmaßnahmen gerügt worden. Der Gerichtshof urteilte am Dienstag in Straßburg, dass die Strafmaßnahmen der Schweiz nicht angemessen gewesen seien - "weder hinsichtlich des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, noch hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Passanten, Anrainern und Geschäftsbesitzern".

© APA (dpa)