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Ex-Langläufer Wurm wegen Falschaussage verurteilt

Der ehemalige Ski-Langläufer Harald Wurm ist am Freitag am Landesgericht Innsbruck von den Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz und vom Vergehen des schweren Betrugs freigesprochen worden. Verurteilt wurde der 36-jährige Tiroler aber wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage. Wurm muss eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 15 Euro - also insgesamt 4.500 Euro - bezahlen. Die Hälfte davon wurde ihm bedingt nachgesehen.

© APA (Archivbild)