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In Hotels und Beherbergungsbetrieben wird jetzt kontrolliert

Bei Verstößen gegen das behördlich verordnete Beherbergungsverbot zahlt der Gast bis zu 1450 Euro und der Betrieb bis zu 30.000 Euro. Ab sofort wird verstärkt kontrolliert, nachdem über Winterurlaubsbuchungen in Tirol berichtet wurde.

Beherbergung zu touristischen Zwecken ist im Lockdown verboten
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Beherbergung zu touristischen Zwecken ist im Lockdown verboten