Mord an Schwangerer: "Lebenslang" für Kärntner rechtskräftig
Die lebenslange Haftstrafe, die ein Kärntner im Juni vergangenen Jahres wegen Mordes an seiner hochschwangeren Freundin erhalten hat, ist rechtskräftig. Verteidigerin Christine Lanschützer zog die Strafberufung zurück, nachdem der Oberste Gerichtshof im Dezember den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte. Die Sprecherin des Landesgerichtes Klagenfurt, Eva Jost-Draxl, bestätigte am Montag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung".