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XXXLutz ist auch beim Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt

Die Finanzbehörde sieht in der Verlagerung von Markenrechten nach Malta eine Umgehung der Steuerpflicht in Österreich. Das hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Der Welser Möbelkonzern XXXLutz muss auf Malta nur vergleichsweise geringe Abgaben leisten
© APA/HELMUT FOHRINGER
Der Welser Möbelkonzern XXXLutz muss auf Malta nur vergleichsweise geringe Abgaben leisten