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Maskenpflicht in Schule war verfassungswidrig

Im Frühling hat es eine spezielle Verordnung für Schulen wegen der Corona-Krise gegeben. Die Klassen wurden geteilt und die Schüler bekamen abwechselnd Unterricht in der Schule. Außerdem mussten die Schüler in der Schule außerhalb des Unterrichts eine Maske tragen. Nun hat der Verfassungs-Gerichtshof gesagt, dass das nicht in Ordnung war. Die Verordnung war also verfassungswidrig.

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