Kinder und Schlepplift-Nutzer von FFP2-Maskenpflicht ausgenommen
Nächste Lockdown-Verordnung wurde im Parlament abgesegnet. FFP2-Maskenpflicht beim Skifahren gilt jetzt doch nur für Gondeln und abdeckbare Sessellifte. Kinder sind überall ausgenommen. Indes hält Bernhard Müller die FFP2-Tragepflicht für verfassungswidrig". Skigebiete in Westösterreich wollen nun juristisch vorgehen.