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Ausnahmen für Berufsreisen, auch für Pflegerinnen

Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Für Berufsreisende gibt es aber Ausnahmen. Vorarlberger und Tiroler Regionen bleiben erreichbar. 24-Stunden-Betreuer oder Diplomaten müssen einen negativen Test vorweisen.

In vielen Fällen muss an der Grenze ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit negativem Testergebnis vorgelegt werden
© APA/MICHAEL WALCHER
In vielen Fällen muss an der Grenze ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit negativem Testergebnis vorgelegt werden