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Prozess endete mit Unzuständigkeitsurteil

Ein 64-Jähriger Anästhesist soll wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor einem Schöffengericht angeklagt werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Causa Kinderwunschklinik: Unzuständigkeitsurteil gefällt
© APA/THOMAS LENGER
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