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Land Salzburg: Ohne Impfung keine Anstellung
Soll für Spitäler, Altersheime, Kindergärten und Schulen für Neuanstellungen gelten, wenn die Coronaimpfung verfügbar ist.

Soll für Spitäler, Altersheime, Kindergärten und Schulen für Neuanstellungen gelten, wenn die Coronaimpfung verfügbar ist.
