Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Handel: Erneut Konflikt um Spielzeug, Blumen und Co.

In der Lockdown-Verordnung steht, dass jene Geschäfte, die offenhalten dürfen, nur "typische" Waren verkaufen sollen. Eine Definition, die Platz für Interpretation lässt. Die Sortiments-Einschränkung bei Supermärkten soll kontrolliert werden.

Auch im vorweihnachtlichen Lockdown wollen manche Supermarktketten Waren wie Spielzeug anbieten
© Markus Traussnig
Auch im vorweihnachtlichen Lockdown wollen manche Supermarktketten Waren wie Spielzeug anbieten