Schreiben des Arbeitgebers "nicht verpflichtend, aber kein Nachteil"
Ab Mitternacht wird die Polizeipräsenz im ganzen Land deutlich erhöht. Wer zur Arbeit fährt, muss das den Beamten glaubhaft vermitteln können. Ein Schreiben des Arbeitgebers ist "nicht verpflichtend, aber kein Nachteil."