Regierung untersagt Übernachten in anderen Haushalten
Um Corona-Partys einen Riegel vorzuschieben, sieht der Lockdown ein Übernachtungsverbot außerhalb der eigenen vier Wände vor, erklärt Uni-Professor Karl Stöger. Wer nach 20 Uhr in fremden Haushalten angetroffen wird, verstößt gegen das Gesetz. Ausgenommen davon ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner.