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Strengere Maßnahmen: Was ist überhaupt möglich?

Die "Ausgangsregelung" sieht zumindest fünf Ausnahmen vor. Für schärfere Maßnahmen ist die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats nötig.

Schärfere Maßnahmen wie ein Betretungsverbot für Spielplätze sind nur möglich, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung droht
© APA/dpa/Armin Weigel
Schärfere Maßnahmen wie ein Betretungsverbot für Spielplätze sind nur möglich, wenn ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung droht