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Besuchsverbote: Ab sofort in LKH Hochsteiermark-Standorten, ab Donnerstag im UKH Steiermark

Um Patienten und Personal vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus zu schützen gilt auch an den LKH-Hochsteiermark-Standorten in Leoben und Bruck sowie in Mürzzuschlag Besuchsverbot. Am UKH Steiermark in Kalwang und Graz spricht man von Besuchsbeschränkungen.

Ab sofort gilt an den Spitalsstandorten des LKH Hochsteiermark allgemeine Besuchsverbot. Im LPZ Mautern gilt die Ampelregelung für den Pflegeheimbereich und im UKH Steiermark in Kalwang gilt ab Donnerstag ein Besuchsverbot
© Repro: KK
Ab sofort gilt an den Spitalsstandorten des LKH Hochsteiermark allgemeine Besuchsverbot. Im LPZ Mautern gilt die Ampelregelung für den Pflegeheimbereich und im UKH Steiermark in Kalwang gilt ab Donnerstag ein Besuchsverbot
Johanna Birnbaum
Redakteurin Regionalredaktion Leoben