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Treffen in der Privatwohnung von Sechs-Personen-Regel ausgenommen

Wegen der Ausnahme für den privaten Wohnbereich im Covid-Maßnahmengesetz gibt es auch weiterhin keine Handhabe gegen "Corona-Partys". Die Regierung ruft aber dazu auf, sie trotzdem zu unterlassen.

Die Bundesregierung in ihrer Besprechung mit den Landeshauptleuten
© APA/BKA/Andy Wenzel
Die Bundesregierung in ihrer Besprechung mit den Landeshauptleuten
Georg Renner