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Freie Fahrt? Die Spielregeln für Skateboards, Scooter und Co.

Wer Waveboard, Roller und Co. benützt, sollte die Balance beherrschen - und auch diese Spielregeln.

Nicht erlaubt: Ein Skateboarder auf der Straße beim Grazer Stadtpark
© Michael Saria
Nicht erlaubt: Ein Skateboarder auf der Straße beim Grazer Stadtpark
Michael Saria
Redakteur Steiermark-Ressort | Graz

Selbst erste Kältetage und Frühnebel im Herbst haben sie nicht ausgebremst: Auch in diesen Tagen sausen sportliche Grazerinnen und Grazer durch die Landeshauptstadt - auf ihrem Scooter, Fatbike, Skate- oder auch Longboard. So sehr dieser Schritt auch fitnesstechnisch und im Hinblick auf den Umweltschutz zu empfehlen ist, so sehr ignorieren manche Lenker und Benutzer dieser angesagten Geräte die dazugehörigen Spielregeln.

Denn tatsächlich hat man nicht überall freie Fahrt - und das Verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung läuft auch nicht unter "Kavaliersdelikt". Also sollte man dies hier wissen:

Roller/Scooter: Egal, ob mit kleineren, harten Reifen oder mit größeren Luftreifen - so ein Roller mit "bodennahem Trittbrett" ist für Fahrten außerhalb der Straße gedacht! Wird er nur mit Muskelkraft betrieben, darf man damit in Wohnstraßen, Parks und auch auf dem Gehsteig fahren - sofern dabei kein Fußgänger und auch nicht der Straßenverkehr gefährdet wird.

Beliebte Fatbikes: Auf Radwegen gern gesehen
© Ballguide/Stefan Pajman
Beliebte Fatbikes: Auf Radwegen gern gesehen

Elektroscooter: Bei einer "Bauartgeschwindigkeit" von bis zu 25 km/h unterliegen sie den Verkehrsregeln für Fahrräder - und zählen somit zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“. Das heißt, die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten. Man darf aber Elekroscooter auf "Fahrbahnen für Radfahrer" und in Wohnstraßen benutzen.

Fatbike: Auch wenn die extrem dicken Reifen dieser Fahrräder eigentlich für weichen Untergrund gedacht sind, werden Fatbikes sehr oft der coolen Optik wegen gekauft. "Auch mit Fatbikes kann ich ganz normal auf Straßen und Radwegen fahren", erklärte uns Sabine Mesicek vom Öamtc.

Skateboard: Für junge und jung gebliebene Fahrer bedeuten diese Bretter oft die Welt. Aber: Auf der Straße oder auf Radwegen haben sie nichts zu suchen! Sehr wohl sind Skate- Longboards auf Wohnstraßen, in Parkanlagen und sogar auf Gehsteigen erlaubt - Letzteres aber erneut unter der Voraussetzung, dass weder der Straßenverkehr noch Fußgänger gefährdet werden. Diese Spielregeln gelten auch für Hoverboards.