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Kurzarbeit: Plötzlich sollen Saisonbetriebe Fördergelder zurückzahlen

Bis Ende September müssen Unternehmer mit Saisongeschäft teils Kurzarbeit für die Frühlingsmonate neu beantragen und Geld zurückzahlen.

Ein Monat muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, damit Kurzarbeit beantragt werden kann. Gemeint ist der Kalendermonat.
© APA/Barbara Gindl
Ein Monat muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, damit Kurzarbeit beantragt werden kann. Gemeint ist der Kalendermonat.
Roman Vilgut