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© APA/Barbara GindlEin Monat muss ein Mitarbeiter beschäftigt sein, damit Kurzarbeit beantragt werden kann. Gemeint ist der Kalendermonat.
Kurzarbeit: Plötzlich sollen Saisonbetriebe Fördergelder zurückzahlen
Bis Ende September müssen Unternehmer mit Saisongeschäft teils Kurzarbeit für die Frühlingsmonate neu beantragen und Geld zurückzahlen.

Roman Vilgut